Historisches Weingut Cortijo auf 24 Hektar in der Nähe von Timanfaya
6.300.000 €
Übersicht
Gewerbliche Anwendungen
6,500 m²
Anwesen ohne Pool
238,468 m²
Privatperson
Beschreibung
Strategisch günstig gelegenes landwirtschaftliches Anwesen mit industrieller Weinkellerei, Wohnhaus des Besitzers und Verkostungsbereich, direkt an der Hauptstraße der Insel in der Nähe La Geria und der vulkanische Touristenkorridor.
LAGE DER CORTIJO-BODEGA:
Das Anwesen liegt am Hang des Tinache-Berges und ist komplett über die Straße erreichbar, entweder entlang seiner Vorderseite an der südlichen Grenze zum Tiagua zur Straße Mancha Blanca oder entlang ihrer nördlichen und westlichen Grenze zum Camino de Liria.
Es liegt 3 Autominuten von der Ermita de Mancha Blanca und dem Agrarmarkt entfernt. Tinajo, wo sich möglicherweise der Startpunkt der Busse oder Shuttlebusse zum Timanfaya-Nationalpark und zum Naturpark Los Volcanes befinden würde.
Es befindet sich an einem strategischen Ort, da es an der Hauptstraße der Insel liegt, einem obligatorischen Durchgang zu den vulkanischen Touristengebieten, und derzeit wird in diesem Gebiet ein groß angelegtes Tourismusprojekt bearbeitet.
Obwohl es nicht innerhalb des geschützten Weinbaugebiets liegt La GeriaEs liegt ganz in der Nähe, mit Blick nach Süden in Richtung La GeriaVisualisierung der Hänge der Vulkane, wo die Anpflanzungen in Löchern des Gebiets namens Cohombrillo oder Las Quemadas zu sehen sind.
Da es sich nicht um ländliches Gelände mit Natur- oder Umweltschutz handelt, unterliegen die Bau-, Installations- und sonstigen städtischen und landwirtschaftlichen Maßnahmen einer wesentlich flexibleren Regelung.
Oberfläche:
Die Fläche beträgt 24 Hektar, genauer gesagt 238,468 Quadratmeter, wie eine aktuelle topografische Studie ergab. Davon entfallen etwa 6,500 Quadratmeter auf städtisches Gebiet, der Rest ist ländliches Gebiet zum Schutz der Landwirtschaft.
Die Grenzen des Grundstücks sind durch mit Kreuzen markierte Grenzmauern perfekt abgegrenzt, sodass die Abgrenzung des Bauernhofs klar ist.
Beschreibung des Bauernhofs:
Es handelt sich um einen Cortijo namens De la Vegueta oder D. Faustino Pío, der aus einem großen Gebiet rustikalen Ackerlandes besteht, das früher für den Tabakanbau und in den letzten 70 Jahren für den Anbau von Weinreben und die Weinherstellung genutzt wurde.
Der Bauernhof verfügt über Wasser- und Stromanschluss. Hervorzuheben ist, dass das rustikale Gelände vollständig mit Autos oder Traktoren befahren werden kann; es gibt angelegte Wege für Arbeitsfahrzeuge.
Es handelt sich um ein großes Bauernhaus, in dessen angrenzendem Stadtstreifen, der an die Straße grenzt, sich derzeit Gebäude befinden, auf denen sich auch die folgenden Bauten befinden:
- Haus des ehemaligen Besitzers.
- Industrielle Weinkellerei mit Anlagen zur Lagerung großer Mengen an Trauben, Entrappungsbereich, Pressbereich und Abfüllbereich (obwohl es derzeit noch an Maschinen mangelt).
- Sozialer Empfangsbereich für Kunden und Gäste, bestehend aus Verkostungs- und Fassbereich, Bar + Restaurant und Büros.
- Zwei Zisternen mit großem Fassungsvermögen.
Alle Gebäude sind erhöht und überdacht, befinden sich in einem guten baulichen Zustand und verfügen über Wasser- und Stromanschlüsse, obwohl sie sich in einem Zustand der Verwahrlosung befinden und die Zimmerei in schlechtem Zustand ist.
Unter diesen Gebäuden lassen sich drei Bereiche unterscheiden:
- Wohnfläche von ca. 500 m² mit dazugehörigen Gebäuden, bestehend aus Garage, Pferdestall, landwirtschaftlichen Lagerhallen usw.
- Weingutgelände von ca. 1200 m² (Industrieanlagen + Gebäude für den Verkostungsbereich der Kunden)
- Gewächshausfläche und Lade- und Entladebereich für LKWs von ca. 900 m²
Nutzungsmöglichkeiten und Einrichtungen der Stadtplanung:
Keines der Gebäude steht unter Denkmalschutz, daher könnten alle Gebäude abgerissen und durch Neubauten jeglicher Art ersetzt werden, sei es für Industrie-, Wohn-, Restaurierungs-, Hotel- oder andere Zwecke.
Das Gebiet ist teilweise als „Konsolidiertes Stadtgebiet“ und teilweise als „Landwirtschaftliches Schutzgebiet 1“ ausgewiesen, wobei in letzterem Fall neue Weingüter unabhängig vom bestehenden Weingut zulässig wären. Ebenso wären neue landwirtschaftliche Anlagen anderer Art zulässig.

Alina Chircu
General Manager
